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1277.

B(oleslaw, bei Voigt steht wohl irrthümlich G., auch das Wiener Formelbuch hat B.) und H(einrich), Herzog von Schlesien, geloben zugleich im Namen ihrer Söhne H(einrich), B(ernhard), und B(olko), resp. ihrer Brüder, der Herzoge von Glogau, in Rücksicht auf den Fürsten von Breslau H(einrich) einen Waffenstillstand bis nächste Mariä Reinigung und dann weiter auf ein volles Jahr, während welcher in ihren Landen neue Burgen nicht erbaut werden sollen, unter Verpflichtung gegenseitigen Rechtsschutzes auch dem Breslauer Herzoge gegenüber.

Voigt Henr. Ital. 61, der Abdruck bei Bodmann cod. ep. Rudolfi 290 ist sehr mangelhaft und ebenso der darnach gemachte Abdruck Stenzels, Ss. II. 478.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.